Synagogale Beträume in Brüel

Region: Ludwigslust-Parchim
Adresse: Brüel, unbekannt
Erhaltung: nicht vorhanden

Geschichte der Synagoge

In Brüel existierten zunächst Beträume und später ein Gebäude, das als Synagoge bezeichnet wurde, aber wohl nie ein eigens nur zu diesem Zweck errichtetes Gebäude war. Die durchgängige Geschichte des Brüeler Synagogengebäudes lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren. Auch die Kenntnis über die genaue Lage der Räumlichkeiten ist verloren gegangen.

Der erste Hinweis auf gottesdienstlich genutzte Räume stammt aus dem Jahre 1813. In dieser Zeit befanden sich die durch die Gemeinde genutzten Räume in der Wohnung einer Witwe Haack, die zu diesem Zweck angemietet worden waren. Diese befanden sich möglicherweise in einem Haus im Vierten Quartier unter der Nummer 127. Ab spätestens etwa 1829 verfügte die Brüler Gemeinde über neue Beträumen, die sich ebenfalls einem angemieten Haus unbekannter Lage befanden. In dieser Zeit erklärte sich ein Beckermeister Daniel Fromm aufgrund der Mittellosigkeit der jüdischen Gemeinde bereit, im Garten hinter seinem Haus ein Gebäude zu errichten und dieses der Gemeinde für 20 Jahre zu vermieten. Eine echte Synagoge scheint dieses Gebäude damit nicht gewesen zu sein, diente der Gemeinde aber fortan zum Gottesdienst und wurde später noch in einigen Quellen erwähnt, so 1851/1852, 1879 und letztmalig 1881. Das Schicksal dieser Räumlichkeiten bleibt danach im Dunkeln.

Belegt ist, dass der letzte jüdische Einwohner von Brüel, der Fabrikant Georg Hamburger, nach der Abwicklung der Israelitischen Gemeinde von Brüel ab spätestens 1913 zu den Hohen Feiertagen nach Sternberg zum Gottesdienst ausweichen musste.

-----
(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 20.09.2015)
Quellen:

  • Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia: Die Juden von Brüel: Rekonstruktion einer Gemeinde, Cardamina-Verlag, Plaidt 2013
  • Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia: Die jüdische Geschichte der Stadt Sternberg (Mecklenburg), Verlag tredition, Hamburg 2015
  • Landeshauptarchiv Schwerin: Rep. 10.72-1, Nr. 54; Rep. 2.12-4/5, Nr. 101; Rep. 5.12-7/1, Nr. 9053