Synagogen

Für jede jüdische Gemeinde war und ist die Synagoge ein Mittelpunkt des Gemeindelebens. Neben ihrer rituelle Bedeutung war sie für jede Mecklenburger Gemeinde darüber hinaus ein Symbol ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit, ein Zeichen, dass sie Teil der regionalen deutschen Gesellschaft sein wollten.

Aus der ersten Phase der jüdischen Ansiedlung in Mecklenburg ist keine einzige Synagoge mehr zumindest genauer bekannt oder gar erhalten geblieben. Dennoch muss es diese gegeben haben, wie einige Legenden über angebliche Hostienschändungen in Mecklenburg noch belegen.

Aufgrund der Bedeutung einer Synagoge für das jüdische Selbstverständnis wundert es daher nicht, dass nahezu jede jüdische Gemeinde in Mecklenburg auch nach der jüdischen Wiederansiedlung sich die Errichtung einer eigenen Synagoge herbeisehnte. Synagogenbauten gab es nach der Wiederansiedlung zwar vereinzelt schon im 18. Jahrhundert, doch erst mit dem Aufblühen der jüdischen Gemeinden im 19. Jahrhundert kam es flächendeckend dazu.

Mit staatlicher Unterstützung beim Bau konnten die Gemeinden freilich in aller Regel nicht rechnen, doch sie konnten auf die Freigiebigkeit, ein Religionsgebot des Judentums, sogar europaweit hoffen. Sie wurden dabei nur selten enttäuscht. Insbesondere die wohlhabende und zahlenmäßig starke jüdische Gemeinde von Hamburg tat sich in Mecklenburg immer wieder als wohltätiger Helfer hervor. Doch auch private Gönner, darunter nicht selten Christen aus der gleichen Stadt, spendeten Beiträge zum Gelingen des Vorhabens.

Die zahlenmäßig kleinen Landgemeinden mussten sich trotz zahlreicher Spenden nicht selten dennoch verschulden, um ihr Ziel umzusetzen. Bei einigen, wie der Sternberger Gemeinde, brachte es sie dauerhaft in finanzielle Schieflage, da den Gemeinden durch die starke Abwanderung und Emigration auch der Mecklenburger Juden insbesondere ab der Mitte des 19. Jahrhunderts beitragszahlende Mitglieder wegfielen.

Nicht in jeder Gemeinde - so unter anderem in Brüel - scheint es ein eigenes, ausschließlich als jüdisches Gotteshaus genutztes Gebäude im Eigentum der jüdische Gemeinde gegeben zu haben. Solche Gemeinden behalfen sich zumeist mit angemieteten privaten Lokalitäten, die sie als Beträume nutzten.

Bis in die heutige Zeit sind nur wenige ehemalige Synagogengebäude erhalten geblieben. Einige wurden wieder hergerichtet und dienen als Museen oder Gedenkstätten, so beispielsweise in Röbel, Hagenow, Krakow oder Stavenhagen. Diese Gebäude überstanden die Zerstörungen während des Nationalsozialismus meist nur deshalb, weil sie bereits in der Phase der Schließungen zu klein gewordener jüdischer Gemeinden in den 1920er Jahren oder noch früher an die Stadt oder privat verkauft und danach anderweitig genutzt worden waren. Anders erging es den Synagogen, die zur Zeit des Nationalsozialismus noch funktionstüchtig waren. Solche Synagogen wurden zur „Reichskristallnacht“ zerstört. Insgesamt betraf das mindestens 11 Synagogen in Mecklenburg, darunter Parchim, Ribnitz, Teterow, Alt-Strelitz/Neustrelitz, Güstrow, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.

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(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 20.09.2015)
Quellen:

  • Kasten, Bernd: Verfolgung und Deportation der Juden in Mecklenburg 1938-1945, Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Helms Verlag, Schwerin 2008