Synagoge Gadebusch

Region: Nordwestmecklenburg
Adresse: Gadebusch, Steinstraße 6
Erhaltung: unbekannt

Geschichte der Synagoge

Da keinerlei Hinweise auf eine jüdische Gemeinde in der Stadt Gadebusch während der Phase nach der jüdischen Erstbesiedlung Mecklenburgs vorliegen, kann derzeit auch keine Aussage über die Existenz einer Synagoge getroffen werden. Nach der jüdischen Wiederbesiedlung Mecklenburgs muss es jedoch eine Synagoge in Gadebusch gegeben haben, über die heute jedoch kaum etwas bekannt ist. Diese wurde im Juni 1806 mit herzoglicher Genehmigung in der Steinstraße errichtet. Darin befand sich auch eine Wohnung für Religionslehrer. Die heutige Adresse lautet Steinstraße 6.

Als sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Frage nach der Auflösung der Gadebuscher Gemeinde stellte, wies das Ministerium für geistliche Angelegenheiten am 19. Januar 1923 die Gadebuscher Gemeinde an, die Synagoge noch vor der Auflösung der Gemeinde zu verkaufen, da nach der Auflösung die rechtliche Grundlage fehle, um in dieser Richtung tätig zu werden. Der Erlös aus dem Verkauf sollte der Israelitischen Landesgemeinde zufließen. Das Ministerium stimmte sowohl einer Versteigerung als auch einer freihändigen Vergabe zu. Das Synagogengrundstück muss unmittelbar im Anschluss veräußert und das Inventar an den damaligen Landesrabbiner Dr. Siegfried Silberstein übergeben worden sein, denn am 19. Juli 1923 wurde der Berechner der Kasse der Israelitischen Landesgemeinde, der Kaufmann Otto Gutkind, angewiesen, die inflationsbedingt hohe Summe von 542349 Mark für den Verkauf der Synagoge in Gadebusch und der dortigen Gemeinde gehörenden Gegenstände zu vereinnahmen.

Der Verbleib und Zustand des damals veräußerten Synagogengebäudes ist derzeit unklar und bedarf weiterer Nachforschungen.

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(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 06.05.2017)
Quellen:

  • Bollensdorf, Klaus: Rehnaer Miniaturen, Kulturinitiative Maurine-Radegast e. V., Rehna 2001
  • Landeshauptarchiv Schwerin: Rep. 5.12-7/1, Nr. 9018 (Meck.-Schwerin Ministerium für Unterricht, Kunst, geistliche Angelegenheiten); Rep. 5.12-7/12, Nr. 53 (Regierungskommissar beim Israelitischen Oberrat)