Jüdischer Friedhof Wittenburg
Region: Ludwigslust-Parchim
Adresse: Wittenburg, Lehsener Chaussee (früher: Chausseestraße)
Erhaltung: unbekannt
Geschichte des Friedhofs
Über einen jüdischen Friedhof in der Stadt Wittenburg in der Zeit nach der jüdischen Erstbesiedlung Mecklenburgs ist nichts bekannt. Der heute noch existente Friedhof stammt aus der Phase nach der jüdischen Wiederbesiedlung.
Wo die Wittenburger Juden in der Frühphase der Ansiedlung während des 18. Jahrhunderts bestatteten, ist zwar nicht belegt, jedoch dürfte sie wie viele andere kleine Landgemeinde in dieser Zeit auch ihre Leichen sehr wahrscheinlich auf dem jüdischen Friedhof in Schwerin beerdigt haben. Nachdem die Hagenow Gemeinde im Jahr 1806 einen eigenen jüdischen Friedhof eingerichtet hatte, nutzten die Wittenburger von da an diesen als Begräbnisplatz, nachdem man mit der dortigen Gemeinde einen entsprechenden Vertrag geschlossen sowie eine Vergütung dafür vereinbart hatte.
Wie ein Schreiben der beiden Vorsteher Jacobson und Lazarus der jüdischen Gemeinde Wittenburg an das Großherzogliche Ministerium, Abteilung für geistliche Angelegenheiten, vom 22. Oktober 1850 belegt, hatte sie sich schon im August 1850 in Wittenburg einen eigenen Friedhof in einer Größe von ca. 60 Quadratruten eingerichtet, der genau an dem hiesigen christlichen Friedhof anschloss. Dieser war dadurch aber komplett eingeschlossen, so dass eine spätere Erweiterung nicht mehr möglich gewesen wäre. Der Magistrat und die Kirche der Stadt verlangten nun eine Verlegung des jüdischen Friedhofes. Bisher hatten dort noch keine Beerdigungen stattgefunden. Beide Vorsteher drängten auf eine schnelle Erledigung der Angelegenheit. Der Magistrat schlug dem Schweriner Ministerium vor, der jüdischen Gemeinde als Ausgleich den gegenüber des christlichen Friedhofs gelegenen Acker eines Herrn Knaese und die Übernahme der Kosten für das Anlegen und die Umfriedung sowie eine Ausgleichszahlung anzubieten. Am 21. November 1850 lehnte der Herzog die Übernahme der Unkosten ab, da es Aufgabe der jüdischen Gemeinde sei, den unbefriedeten und unbegrabenen Acker herzurichten und im Übrigen auch kein Geld dafür zur Verfügung stehe. Es muss dann zur Verlegung des Friedhofs auf den neuen Acker gekommen sein. Allem Anschein nach wurde das Gelände nicht Eigentum der Wittenburger Judenschaft, jedoch ist derzeit nicht bekannt, ob ein jährlicher Kanon dafür zu zahlen war.
Als das Ministerium für geistliche Angelegenheiten im Rahmen der Auflösungsbestrebungen die jüdische Gemeinde Wittenburg zu einem Bericht zu den dortigen Verhältnissen aufforderte, scheint dieser immer noch in einem guten Zustand in Pflege gestanden zu haben. Das Friedhofsgrundstück war zu diesem Zeitpunkt im Flurbuch Abt. IV Nr. 44 als Ackerstück Nr. 532 verzeichnet und als Eigentum der Stadtkämmerei eingetragen. Im Feldbuchregister war es mit einer Größe von 82 Quadratruten angegeben, wovon 19 Quadratruten auf die Umfriedung entfielen. Als die Gemeinde dann endgültig aufgelöst werden sollte, stellte sich auch die Frage nach dem weiteren Schicksal des Begräbnisplatzes. Im April 1915 lehnt die Israelitische Landesgemeinde eine Übernahme des Friedhofes ab, da sie die Kosten nicht tragen wollte. Am 28. Oktober 1915 erklärte sich die Stadt Wittenburg sogar dazu bereit, das Eigentum unentgeltlich auf die Israelitische Landesgemeinde zu übertragen. Da man sich wohl nicht einigen konnte, verfügt der Großherzog Friedrich Franz am 12. Mai 1916, dass der Friedhof auf die Israelitische Landesgemeinde zu übertragen sei, so dass das Grundstück am 19. April 1916 im Grundbuch entsprechend umgeschrieben wurde.
Nach 1935 muss der Friedhof unter die Beschlagnahme durch das Deutsche Reich gefallen sein. Er scheint während der Zeit des Nationalsozialismus geschändet worden zu sein, jedoch dürften zumindest Reste von Grabsteinen bis nach dem Zweiten Weltkrieg erhalten geblieben sein. Erst nach 1949 wurde der Friedhof nach und nach abgeräumt und die Gräber schließlich restlos eingeebnet. Das Gelände wurde bis 1989 durch eine Gärtnerei genutzt. Noch während der DDR-Zeit scheint das Gelände der Jüdischen Landesgemeinde rückübertragen worden zu sein. Im Jahre 2014 wurde der Friedhofscharakter wiederhergestellt und es wurden drei Gedenksteine aufgestellt. Der Friedhof liegt heute in der Lehsener Chaussee und befindet sich in einem gepflegten Zustand.
(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 13.05.2017)
- Gedenkstein rechts auf dem ehemaligen Jüdischen Friedhof Wittenburg
- Landeshauptarchiv Schwerin: Rep. Rep. 5.12-7/1, Nr. 9048, 9098; 5.12-7/12, Nr. 69 (Regierungsrat im Israelitischen Oberrat)
- Stadtarchiv Ludwigslust: Sig. 1/119, Anlage 1 zu 1 des Rundschreibens der NSDAP Gauleitung Mecklenburg-Lübeck, Gauamt für Kommunalpolitik, vom 20. Juni 1935