Tessin
Zur jüdischen Geschichte von Tessin
Es liegen derzeit keinerlei Hinweise darauf vor, dass es in Tessin schon während der ersten Phase der jüdischen Besiedlung Mecklenburgs eine jüdische Bevölkerung gegeben haben könnte. Das in der Zeit nach der jüdischen Wiederbesiedlung Mecklenburgs Sesshaftwerden jüdischer Einwohner in Tessin erfolgte darüber hinaus vergleichweise spät und nur zaghaft. Der erste bekannte Schutzjude Tessins war laut einer Steuerliste vom 1. Oktober 1760, die den Zeitraum von 1749 bis 1760 abdeckt, ein Arend Moses. Dieser hatte sich hier vermutlich 1756 aus Krakow am See kommend angesiedelt und hatte 1760 jedenfalls keine Außenstände bei seinem Schutzgeld. Über seine Beweggründe, nach Tessin überzusiedeln, ist nichts bekannt. Er kam jedenfalls ohne seinen zuvor in Krakow beschäftigten und beweibten Knecht, denn dieser war wohl zur gleichen Zeit nach Schwaan gegangen.
Bis 1813 liegen dann keine weiteren Hinweise auf Zuzüge von Schutzjuden vor, insbesondere gab es laut des Berichts der örtlichen Steuerstube von Tessin zu Knechten der ansässigen Schutzjuden aus dem Jahr 1811 offensichtlich keine Meldungen zu machen. Wie die spätere Namensannahme der Tessiner Juden beweist, müssen sich bis dahin aber schon weitere Schutzjuden angesiedelt haben. Die Forderung nach erblichen Familiennamen bei den Mecklenburger Juden war eine Forderung des Emanzipationsedikts vom 22. Februar 1813 gewesen, das der Herzog Friedrich Franz für Mecklenburg-Schwerin erlassen hatte und kurze Zeit später auch von Mecklenburg-Strelitz übernommen worden war. Die Namensannahme erfolgte in Tessin mit der Meldung vom 24. April 1813. Die nach Schwerin übersandte Liste enthielt insgesamt neun gemeldete Namensannahmen, von denen sieben unterschiedliche Familiennamen darstellten: Feldmann, Koßmann, Levin, Marcus, Nathan, Salomon und Simon.
Bis zur Errichtung eines eigenen Friedhofs außerhalb der Stadt am südlichen Prangenberg im Jahr 1921, musste die Tessiner Gemeinde den jüdischen Friedhof von Neubukow nutzen. Selbst mit den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen 40 jüdischen Einwohnern dürfte der Tessiner Friedhof kaum ausgelastet gewesen sein, jedoch erübrigte sich damit der umständliche Leichentransport nach Neubukow. Die jüdische Gemeinde von Tessin sah im Anschluss einen kurzzeitigen Zuwachs. Nach dem Generalverzeichnis aller im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin privilegierten Schutzjuden lebten in Tessin 1825 schon insgesamt 14 Schutzjuden: David Salomon, Isaac Marcus, Michel Nathan, Heymann Feldmann, Heinrich Bernhard, Moses Salomon, Salomon Kossmann, Levi Salomon, Aaron Simon, Salomon Michel Nathanson, Leipschütz Müller, Isaac Feldmann, Heymann Levi und Daniel Essas [Elsas?]. Die Gemeinde war nur ein Jahr später finanziell in der Lage, sich eine Synagoge zu erbauen.
Um einen innergemeindlichen Streit zu beenden, einigten sich die Gemeindemitglieder 1833 auf gemeinsame Statuten, die fortan für die jüdische Gemeinde von Tessin gelten sollten. Die am 16. November 1833 in Kraft getretenen Statuten beinhalteten zahlreiche Regelungen. So wurden unter anderem konkret die Gemeindebeiträge festgelegt, die Speisung armer Reisender zum Sabbat durch die Gemeindemitglieder, das Stimmrecht bei der Wahl des Lehrers und Vorsängers geregelt. Das Recht, einen Synagogensitzplatz in der ersten bis zur dritten Reihe zu haben, musste nunmehr durch einen Obulus erkauft werden. Die Gemeindeordnung sah einen Vorstand vor, der aus einem ersten und einem zweiten männlichen Vorsteher bestehen sollte. Der erste Vorsteher war für die Führung der Kassen- und Kirchenbücher, die Beitreibung der Gemeindebeiträge und für die Ordnung in der Synagoge zuständig, wogegen der zweite Vorsteher die Gemeindeversammlungen zu führen und in Abwesenheit des ersten Vorstehers dessen Stelle zu vertreten hatte. Als ersten Vorsteher bestimmte diese Gemeindeordnung Ahron Simon und zum zweiten Vorsteher Herrn Heymann Levy. Über zehn Jahre waren die Gemeindestatuten in Kraft, bevor am 26. März 1846 wie bei fast allen Mecklenburger Landstädten in diesem Zeitraum eine landesherrlich verordnete Gemeindeordnung auch für Tessin erlassen wurde. Ihr Regelungsgehalt entsprach den meisten anderen Gemeindeordnungen und sah nun einen Patron vor, der auch in Tessin durch den Bürgermeister repräsentiert wurde. Unterschrieben hatten die Gemeindeordnung zuvor als Gemeindemitglieder J. Marcus, Aron Simon, Heimann Levy, Joseph Simon, Baruch Bernhard, Isaac Simon, der Tierarzt H. Tobias, Theodor Cossmann und Moses Salomon.
1847 werden der Witwer David Salomon, Moses Salomon, Levy Salomon, Salomon Cossmann, Aaron Simon, Heymann Levy, Baruch Bernhard, Isaac Simon, Joseph Simon, Adolph Müller und Tobias Cossmann als Mitglieder der Gemeinde aufgeführt. Allerdings dürfte es sich bei ihnen wohl nur um die männlichen Haushaltsvorstände gehandelt haben. 1855 war Gemeindevorsteher ein Mitglied der Familie Levy (Lewy). Der damalige Landesrabbiner Dr. Isidor Lipschütz bezeichnete die Gemeinde in diesem Jahr als wohlhabend.
Wie in den meisten Mecklenburger Orten verdienten auch die Tessiner Juden ihren Lebensunterhalt mit dem Handel. Von 1814 bis etwa 1850 waren in Tessin mindestens ein Hausierhändler, drei Händler aus offenem Laden und zehn Produktenhändler tätig, darüber hinaus aber auch mindestens ein Weißgerber. Die Tessiner Gemeinde war eng mit der Krakower Gemeinde verbunden. Die jüdischen Einwohner zogen teilweise von der einen in die andere Stadt, man lud sich zu Festen ein, so unter anderem zur Einweihungsfeier der Krakower Synagoge. Bereits um 1835 hatte die Tessiner Gemeinde ihren Höchststand mit etwa 100 jüdischen Einwohnern erreicht. Die jüdische Bevölkerung fiel danach kontinuierlich durch Abwanderung und die industrielle Landflucht ab.
Die Lehrer, Schächter und Vorbeter des 19. Jahrhunderts sind heute noch recht vollständig zumindest für die zweite Hälfte des Jahrhunderts überliefert. Wie überall in den Mecklenburger Landstädten blieben die angestellten Personen häufig nicht sehr lange. So war 1846 und 1848 bis 1854 Tessiner Religionslehrer und Schächter ein Mann namens Kleinmenge, der durch den Lehrer und Schächter Gutmann von 1854 bis 1857 beerbt wurde. Lehrer, Schächter und Vorbeter war von 1856 bis 1859 ein Pollack. Die gleichen Ämter hatte ein Levy von 1860, 1861 und von 1863 bis 1865 inne. Für die Jahre 1866, 1870, 1874, 1876 bis 1877, 1882 und 1884 ein Religionslehrer Frank belegt.
Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Niedergang der Tessiner Gemeinde nicht mehr aufzuhalten gewesen. In einem Schreiben vom 23. Juli 1913 an das Landesrabbinat schrieb die Tessiner Gemeinde, das sich noch acht jüdische Hausstände in der Stadt befänden sowie zwei schulpflichtige Kinder, deren Religionsunterricht nur einmal wöchentlich durch den Lehrer und Rostocker Kultusbeamten Bernhard Sawitz abgehalten werden konnte. Die Gemeinde besaß keine finanziellen Mittel mehr, was sich schon darin äußerte, dass die jüdischen Gemeinde in diesem Jahr keinen Möglichkeit sah, einen höheren Beitrag zur Rabbinatskasse aufzubringen. Auch das Synagogengrundstück war mit 2000 Mark belastet.
Die Gemeinde hatte bis 1921 einen Vorbeter namens Baer, der dann jedoch vom Landesrabbiner Dr. Siegfried Silberstein nach Schwerin abgezogen wurde, da man, wie er ausführte, gute Leute anderweitig besser unterbringen könne als in Tessin. 1922 gab es hier jedenfalls nur noch zehn jüdische Einwohner.
Der weitere Bestand der Gemeinde als Körperschaft war deshalb schon aus finanzieller Sicht gefährdet und spätestens zu Beginn der 1920er Jahre stellte sich die Frage nach einer Auflösung oder einem Anschluss der Gemeinde. Derzeit vorliegende Dokumentationen gehen von einem Anschluss der Tessiner Gemeinde an die Rostocker aus. Am 27. November 1922 teilt der Vorsteher Richard Bernhard dem Ministerium für geistliche Angelegenheiten jedenfalls mit, dass in Tessin keine jüdischen Gemeinde mehr bestünde. Ob damit tatsächlich eine Auflösung gemeint und diese tatsächlich vollzogen worden war, dürfte abwegig sein, denn 1923 wurde der Bürgermeister Dr. Schulze zum Patron der Tessiner Gemeinde bestellt und für den 17. März 1924 ist belegt, dass es offiziell noch einen Vorstand gab, der aus dem Vorsteher Richard Bernhard, dem Schriftführer Hans Cossmann und dem Kassierer Richard Levy bestand. Ein Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Januar 1924 beschlossen die anwesenden Gemeindemitglieder, die Gemeinde nicht aufzulösen, denn diese war noch im Besitz eines Gemeindehauses, der Synagoge und des Gemeindefriedhofs. Das vorhandene Vermögen hat damals aber die bestehenden Hypothekenschulden in Höhe von 2900 Mark und sonstige Schulden von 150 Goldmark gedeckt. Der Patron und der Vorstand machten deshalb den Vorschlag, kleinere Gemeinden, die sich auflösen wollten, nicht mehr an Rostock, sondern an Tessin anzuschließen, was durch den Landesrabbiner Silberstein später aber abschlägig beschieden wurde. Die Tessiner Gemeinde dürfte damit aber organisatorisch weiter bestanden haben. Mitglieder dieser Versammlung waren: Rentner Julius Cossmann, Kaufmann Richard Bernhard und seine Ehefrau Lina geb. Levy, Kaufmann Paul Bernhard und seine Tochter Lotte Bernhard, Kaufmann Carl Burchard und seine Ehefrau Emma geb. Burchard, Kaufmann Hans Cossmann und seine Ehefrau Martha geb. Herzfeld Kaufmann Walter Jaffe, Kaufmann Richard Levy, Kaufmann Paul Rothschild, die Witwe Henriette Bernhard geb. Josephy und Therese Rosenberg geb. Weil, die kurze Zeit später am 4. Februar 1924 verstarb.
Die Vorgänge nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten sind derzeit nicht hinreichend recherchiert. Es ist wohl davon auszugehen, dass es auch hier zu Aktionen gegen die wenigen jüdischen Einwohner Tessins gekommen ist. Unklar ist, ob die finanzielle Lage der Gemeinde oder politischer Druck zum Verkauf der Synagoge an privat führte. Auch die Umstände in Tessin während der „Reichskristallnacht“ am 9./10. November 1938 sind nur unzureichend geklärt. Am 11. November 1938 wurde Richard Levy in Schutzhaft genommen und in das Gefängnis nach Alt-Strelitz gebracht. Nach seiner Entlassung floh er aus der Stadt. Auch die restlichen Mitglieder der Familie Levy suchten ihr Heil im Umzug nach Rostock. Am 17. Februar 1942 wurde die zwangsweise Eingliederung der Tessiner Gemeinde in die Reichsvereinigung der Juden angeordnet. Zu dem Zeitpunkt lebten noch zwei Jüdinnen in der Stadt, die in sogenannten privilegierten Mischehen mit nicht-jüdischen Ehemännern lebten: Margarete Büge geb. Brisch und Annelie Kindt geb. Cossmann. Erstere wohnte noch bis Kriegsende in Tessin. Letztere wurde noch am 7. Juni 1944 nach Theresienstadt deportiert, überlebte aber.
Mindestens 18 Personen jüdischer Abstammung oder Religion mit Bezug zu Tessin kamen während des Kriegs im Holocaust um. Derzeit gibt es keinen Stolperstein in Tessin. Auf dem Hof der Tessiner Anne-Frank-Schule erinnert seit dem 6. Juli 1970 eine Stele an das gleichnamige jüdische Mädchen. In der Schule werden zwei Originalbriefe des Vaters von Anne Frank aufbewahrt.
(Gramenz, Jürgen / Ulmer, Sylvia - 02.09.2016)
- Arlt, Klaus / Beyer, Constantin / Ehlers, Ingrid / Etzold, Alfred / Fahning, Kerstin Antje: Zeugnisse jüdischer Kultur. Erinnerungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, Wichern-Verlag, Berlin 1992
- Borchert, Jürgen / Klose, Detlef: Was blieb... Jüdische Spuren in Mecklenburg, Haude & Spenersche Verlagsbuchhandlung GmbH, Berlin 1994
- Brocke, Michael / Ruthenberg, Eckehart / Schulenburg, Kai Uwe: Stein und Name. Die jüdischen Friedhöfe in Ostdeutschland (Neue Bundesländer/DDR und Berlin), Institut Kirche und Judentum, Berlin 1994
- Francke, Norbert / Krieger, Bärbel: Die Familiennamen der Juden in Mecklenburg: Mehr als 2000 jüdische Familien aus 53 Orten der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz im 18. und 19. Jahrhundert. Schriften des Vereins für jüdische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e. V., Verein für jüdische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e.V., Schwerin 2001
- Francke, Norbert / Krieger, Bärbel: Schutzjuden in Mecklenburg: ihre rechtliche Stellung, ihr Gewerbe, wer sie waren und wo sie lebten. Schriften des Vereins für jüdische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e. V., Verein für jüdische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e.V., Schwerin 2002
- Kasten, Bernd: Verfolgung und Deportation der Juden in Mecklenburg 1938-1945, Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Helms Verlag, Schwerin 2008
- Landeshauptarchiv Schwerin: Rep. 2.12-4/5, Nr. 241, 632, 665 (Judenangelegenheiten); Rep. 5.12-7/1, Nr. 9093 (Gemeinde Tessin); Rep. 10.72-1, Nr. 128, 138 (Israelitischer Oberrat); Rep. 10.72-3/1, Nr. 448, 450 (Jüdische Gemeinden)
- Schröder, Frank / Ehlers, Ingrid (Hrsg.): Zwischen Emanzipation und Vernichtung: Zur Geschichte der Juden in Rostock. Schriftenreihe des Stadtarchivs Rostock, Heft 9., Stadtarchiv Rostock, Rostock 1988
Jüdische Bevölkerungsentwicklung in Tessin
Familien mit Bezug zu Tessin
Aaron, Ahrens, Ahron, Ascher, Baer, Baruch, Bauer, Benjamin, Bernhard/Bernhardt, Blumenfeld, Bonheim, Brisch, Burchard, Büge, Callmann, Cohn, Cohnheim, Cossmann/Kossmann, Ehrenbaum, Engel, Ephraim, Ephraimsohn, Feldmann, Frank, Friedrichs, Guse, Gutmann, Götz, Herzfeld, Hinrichsen, Hoffmann, Isaac, Jacobsen, Jacobson, Jaffe, Joachim, Josephy, Keller, Kindt, Kleimerhagen, Kleinmenge, Leibnitz, Levi, Levin, Levisson, Levy/Lewy, Lippmann, Lychenheim, Marcus, Mendel, Meyer, Moses, Müller, Nathan, Nathanson, Neumark, Nickelsburg, Pollack, Pommer, Potzernheim, Rosenberg, Rosenthal, Rothschild, Rubensohn, Sachs, Salomon, Schlesinger, Schönhof, Seelig, Siemon, Sim, Simon, Steusshoff, Teller, Tobias, Wassertudinger, Weil, Wolff
Bekannte Holocaust-Opfer (18)
- Alfred Bernhard
- Paul Bernhard
- Willy Bernhard
- Richard Bernhard
- Frieda Bernhard
- Hugo Bernhard
- Martha Ehrenbaum
- Hermann Ehrenbaum
- Gertrud Grosse geb. Brisch
- Henny Lewy geb. Bernhard
- Ella Löwenstein geb. Bernhard
- Auguste Nathan geb. Simon
- Meta Rosenberg geb. Bernhard
- Eugen Rubensohn
- Johanna Salomon geb. Bernhard
- Margarete Simon
- Tony Simon
- Willy Simon
Veröffentlichungen zu den Juden von Tessin
Publikationen
- Adreßbücher über und für den Gewerbe- und Handelsstand der Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Strelitz
- Mercantilisches Addreßbuch der Großherzogthümer Meckl.-Schwerin u. -Strelitz, worin: die Addressen der Magistratspersonen der Städte, der weltlich obrigkeitlichen Beamten der Flecken, der Accise- und Postbeamten, fremden Consuls, Advocaten, Apotheker, Kaufleute, Fabrikanten, Manufacteurs, Buchhändler, Gasthofinhaber und anderer dazu qualificirende Handels- oder industrielle Geschäfte treibende Leute in den Großherzopthümern, wie auch: bei jedem entsprechenden Orte Angabe seiner Wolkszahl, Meilenzeiger, Notizen über Schiffs-, Fuhrgelegenheiten etc.
- Arlt, Klaus / Beyer, Constantin / Ehlers, Ingrid / Etzold, Alfred / Fahning, Kerstin Antje: Zeugnisse jüdischer Kultur. Erinnerungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
- Borchert, Jürgen / Klose, Detlef: Was blieb... Jüdische Spuren in Mecklenburg
- Buddrus, Michael / Fritzlar, Sigrid: Die Städte Mecklenburgs im Dritten Reich: ein Handbuch zur Stadtentwicklung im Nationalsozialismus, ergänzt durch ein biographisches Lexikon der Bürgermeister, Stadträte und Ratsherren
- Kasten, Bernd: Verfolgung und Deportation der Juden in Mecklenburg 1938-1945
- Kasten, Bernd: Ausgegrenzt, verfolgt, ermordet - Christen jüdischer Herkunft in Mecklenburg 1933-1945
In: Zeitgeschichte regional, Mitteilungen aus Mecklenburg-Vorpommern, Heft 2/2008, S. 79-88 - Voß, Gerhard: Jüdische Friedhöfe in Mecklenburg – eine Bestandsaufnahme
In: Studienhefte zur Mecklenburgischen Kirchengeschichte, Heft 1 (1993), S. 5-15
Dokumente mit Bezug zu den Juden von Tessin
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Beschreibung | Zeitpunkt/Zeitraum | Typ |
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Auszug aller privilegirten Juden und was selbige Laut der, mittelst Herzoglich Verordnung vom 20. Septbr. 1760 Communicirten Specification An Schutz-Geld Zur Herzoglich. Renterey von Anno 1749 bis zum Termino Trinitatis 1760 bezahlet haben, und darauf nach infinuation gedachter Specification, nemlich den 1ten Octobr. 1760 Restiren. | 1749-1760 | Transkript |
General-Verzeichniß der in den Städten des Großherzogthums Mecklenburg Schwerin privilegirten sämmtlichen Schutz-Juden | 3. Januar 1825 | Transkript |
Statuten der jüdischen Gemeinde von Tessin 1833 | 16. November 1833 | Transkript |